Informationen zum Thema "Corona-Virus"

Infos in Corona-Zeiten
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Auswirkung des Lockdown bis zum 31.01.2021 für die Werkstatt
Wie sich die Verlängerung des Lockdown bis zum 31.01.2021 ab 11.01.2021 für die Werkstatt auswirkt, lesen Sie bitte im Infoschreiben.
Schließung der Werkstatt vom 21.12.2020 bis zum 03.01.2021
Die aktuelle Situation in der Büngern-Technik, in der sich leider auch innerhalb der Werkstatt Corona-Infektionen ergeben haben, hat uns dazu bewogen in einer gemeinsamen Entscheidung zwischen Werkstattrat, Mitarbeitervertretung, Standortleitungen, Sozialdienst und Werkstattleitung, den Weihnachtsurlaub schon ab Montag, den 21.12.2020 beginnen zu lassen. Wir wollen damit eine weitere Ausbreitung des Virus in der Werkstatt unterbinden und hoffen auf Ihr Verständnis für diese Entscheidung.
Das Info-Schreiben in Schwerer Sprachefinden Sie hier...
Das Info-Schreiben in Leichter Sprache finden Sie hier...
Schließung des Standorts in Büngern aufgrund der aktuellen Lage.
Hierzu das Informationsschreiben ...
Bitte beachten Sie, dass hiervon aktuell ausschließlich der Standort in Büngern betroffen ist, in allen anderen Standorten läuft der Betrieb weiter!
Informationen zur Corona-Situation in der Büngern-Technik
In den Gruppenrunden am Freitag wurden die Beschäftigten nach Absprache mit unserem Werkstattrat über die derzeitige Corona-Situation in der Büngern-Technik informiert.
Diese Informationen finden Sie hier:
Weitere Öffnung der Werkstatt
Ab dem 15.06. werden zunehmend Beschäftigte in die Werkstatt zurückkehren. Das Prinzip der Freiwilligkeit für Beschäftigte die keiner Risikogruppe zuzuordnen sind, wird aufgehoben und auch die Rückkehr von Beschäftigten aus den Risikogruppen ist nun freiwillig möglich. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte diesem Schreiben, welches heute an alle Beschäftigten, die noch zu Hause sind, verschickt wird. Ebenso wurde das Schutzkonzept der Büngern-Technik angepasst.
Die im Schreiben erwähnte Erkärung zur Rückkehr finden Sie hier.
Frauenbeauftragte der Beschäftigten
wieder zu erreichen.
Auch die Frauen, die jetzt noch zu Hause sind,
können sich melden.
Wegen der Corona Schutzmaßnahmen können aktuell
keine persönlichen Treffen stattfinden.
Die Frauenbeauftragte ist telefonisch unter
02872 9288- 186 oder über die Zentrale 02872 9288-0
zu erreichen.
Teilöffnung der Büngern-Technik ab dem 11.05.2020
Die Büngern-Technik wird aufgrund der Beschlüsse der Behörden zum 11.05.2020 für einen Teil der Beschäftigten wieder öffnen. Welche Personen in die Werkstatt zurückkehren können, kann diesem Schreiben entnommen werden.
Mögliche Teilöffnung der Werkstatt und Fortführung der Schließung der Büngern-Technik über den 03.05.2020 hinaus
Wir hatten Sie über die Fortführung der Schließung der Werkstatt bis zum 03.05.2020 informiert. Derzeit gibt es vorbereitende Überlegungen, dass die Werkstätten in Nordrhein-Westfalen für bestimmte Personengruppen wieder geöffnet werden könnten.
Stand 16.04.2020 - 11 Uhr
Schließung der Werkstatt bis zum 03.05.2020
Die Anordnung zur Schließungen von Einrichtungen wurde
bis zum 03.05.2020 verlängert.
Info- und Sorgen-Telefon
Liebe Beschäftigte, liebe Angehörige,
die Mitarbeiter vom Sozial-Dienst haben eine Idee.
Die Infos gibt es in diesem Schreiben.
Das Schreiben ist in Leichter Sprache.
Einrichtung von Notgruppen in der Büngern-Technik
Laut Erlass des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales in NRW richtet die Büngern-Technik bei Bedarf Notgruppen in den Standorten der Werkstatt ein. Unter welchen Bedingungen diese genutzt werden können, entnehmen Sie bitte den Schreiben.
Schreiben zur Schließung der Werkstatt...
Arbeitgeberbescheinigung Unabkömmlichkeit AN...
Schließung der Werkstatt Büngern-Technik aufgrund einer behördlichen Anordnung zur Eindämmung des Corona Virus
Gestern am späten Abend gegen 21 Uhr erging der Erlass des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales in NRW zur Schließung der Werkstatt im Zeitraum vom 18.03.2020 bis zum 19.04.2020.
In diesem Zeitraum gilt ein Zutrittsverbot für alle Menschen mit Behinderungen der Büngern-Technik zu den Räumen der Werkstatt. Betroffen von dieser Schließung sind alle Standorte und auch die ausgelagerten Arbeitsplätze der Werkstatt.
Teil des Erlasses ist es, in den Standorten eine Notbetreuung aufzubauen, in der die Menschen mit Behinderungen betreut werden, die auf die Tagesstruktur der Werkstatt dringend angewiesen sind oder bei denen die betreuenden Angehörigen in Berufen der „kritischen Infrastruktur" arbeiten (Krankenpflege; Altenpflege; Einrichtungen der Eingliederungshilfe; Feuerwehr etc.).
Heute werden wir im Laufe des Tages die Notwendigkeit für die Betreuung in den Notgruppen prüfen und absprechen.
Weitere Informationen folgen im Laufe des Tages.