Informationen zum Thema "Corona-Virus"

Infos in Corona-Zeiten
Zu den Angeboten der Fachpraktischen Bildung...
Corona-Testungen in der Büngern-Technik
Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Gesundheit und Soziales in NRW gibt ab sofort nachfolgende Regelung für Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten:
• Für Beschäftigte der Werkstatt gilt die 3 G Regel.
• In der Folge ist geimpften und genesenen Beschäftigten weiter 2 x wöchentlich ein Testangebot zu machen.
• Ungeimpfte Beschäftigte müssen täglich getestet werden.
• Ungeimpfte Beschäftigte sollen nach Wochenenden, Feiertagen und Urlaub am Vortag ihrer Rückkehr einen negativen Testnachweis
über ein Testzentrum einholen, mit zur Werkstatt bringen und gegenüber der jeweiligen Gruppenleitung nachweisen.
• Konnte am Vortag der Rückkehr zur Werkstatt kein negatives Testergebnis eingeholt werden, muss der ungeimpfte Beschäftigte vor
Arbeitsaufnahme in der Werkstatt zunächst an einer Testung in der Werkstatt teilnehmen.
• Alle Beschäftigten haben während der Fahrt mit dem Zubringerbus verpflichtend FFP 2 Masken zu tragen.
Diese werden wie bisher von der Werkstatt gestellt.
• Bei einer Testverweigerung ist der Zutritt zur Werkstatt zu verwehren.
Den offiziellen Erlass können Sie hier nachlesen.
Wichtige Information zu den Auffrischungsimpfungen in der Büngern-Technik
Aufgrund der Empfehlung der ständigen Impfkommission vom 10.11.2021, nach der unter 30-jährige nur mit dem Impfstoff der Fa. BioNTech ihre Auffrischungsimpfung erhalten sollen, haben wir nach Rücksprache mit unserem Impfarzt Herrn Dr. Meyer entschieden, dass alle zu den Impfungen angemeldeten Personen, die unter 30 Jahre alt sind, nun mit dem Impfstoff der Fa. BioNTech geimpft werden.
Erfreulicherweise war es noch möglich kurzfristig über Dr. Meyer die Versorgung mit den zusätzlich benötigten Impfdosen zu organisieren, so dass die Impfungen wie geplant am 16.11. am Standort in Büngern, am 23.11. am Standort in Mussum und am 30.11. am Standort integra Rhede durchgeführt werden können.
Alle zu den Impfungen angemeldeten Personen, die 30 Jahre und älter sind, werden wie geplant mit dem Impfstoff des Herstellers Moderna geimpft. Unser Impfarzt Dr. Meyer bat darum, nochmals deutlich zu machen, dass der Impfstoff der Fa. Moderna nach wie vor ein sehr guter Impfstoff mit einer hohen Wirksamkeit ist. Die Empfehlung der Stiko für eine Impfung mit BioNTech für unter 30-jährige ist eine reine Vorsichtsmaßnahme und stellt die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Moderna-Impfstoffs nicht in Frage!
2. Corona-Schutzimpfung in der Büngern-Technik
In der nächsten Woche findet zu den nachfolgend aufgeführten Terminen die 2. Corona-Schutzimpfung in den Räumen unserer Standorte statt.
Büngern | 26.04.2021 |
Mussum | 27.04.2021 |
integra-Industrieservice | 28.04.2021 |
Borken | 29.04.2021 |
An der Impfung nehmen alle Beschäftigten und Mitarbeiter teil, die bereits an der ersten Impfung teilgenommen haben und für die eine Zustimmung zur Impfung vorliegt.
Ich möchte Ihnen noch einige wichtige Informationen auf diesem Weg zukommen lassen:
- Die 2. Impfung findet in den gleichen Räumen statt wie die erste Impfung.
- Die 2. Impfung wird durch das gleiche Impfteam durchgeführt. Es wird wieder der Impfstoff der Fa. Moderna geimpft.
- Für die 2. Impfung muss die Impfbescheinigung mitgebracht werden, auf der bereits die erste Impfung eingetragen wurde.
- Wenn für die zu impfenden Personen ein Impfausweis abgegeben wurde, wird dort die Impfung eingetragen. Ansonsten können die Impfungen auch später beim Hausarzt unter Vorlage der Impfbescheinigung eingetragen werden.
- Der Impfausweis wird nach der Impfung an die Beschäftigten zurückgegeben.
Beschäftigte, die wegen Infektionsängsten derzeit unsere Werkstatt nicht besuchen, werden noch von ihren Gruppenleitungen angerufen, um zu klären wie sie an dem Tag der Impfung zu ihren Standorten kommen.
Ca. 14 Tage nach der 2. Impfung wird sich dann der volle Impfschutz aufgebaut haben. Da sich fast alle Beschäftigte und Mitarbeiter in der Büngern-Technik impfen lassen, werden wir in unserer Werkstatt dann einen guten Schutz haben.
2. Corona-Schutzimpfung
Folgende Termine für die 2. Corona-Schutzimpfung wurden jetzt bestätigt:
Büngern | 26.04.2021 |
Mussum | 27.04.2021 |
integra-Industrieservcie | 28.04.2021 |
Borken | 29.04.2021 |
Beginn ist jeweils morgens um 08:00 Uhr. Weitere Informationen erhalten die geimpften Personen von ihren jeweiligen Ansprechpartnern.
Wichtig!
Die 2. Impfung muss am gleichen Standort erfolgen, an der auch die 1. Impfung erfolgt ist. Sollte dies aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, bitten wir um Rückmeldung per Mail an Hans-Georg Hustede (hans-georg.hustede@buengern-technik.de).
Corona-Erstimpfungen in der Büngern-Technik erfolgreich durchgeführt
Die Corona-Erstimpfungen in den Standorten der Büngern-Technik in dieser Woche, die aufgrund der Festlegung der Reihenfolge der Impfungen durch das Land NRW im Bereich der Eingliederungshilfe umzusetzen waren, können als ein voller Erfolg gewertet werden.
In der Zeit von Montag, den 22.03. bis Donnerstag, den 25.03.2021 konnten an den Standorten der Büngern-Technik insgesamt 922 Impfungen durchführt werden. Wir haben über alle Beschäftigten und Mitarbeiter der Büngern-Technik nun eine Impfquote von 95 % (!) und damit spätestens nach der zweiten Impfung einen sehr guten Schutz. Mit den überzähligen Impfungen konnten wir darüber hinaus auch noch zahlreiche Einrichtungen aus dem Bereich der Eingliederungshilfe und unseren Fahrdienst impfen, so dass auch dieser impfberechtigte Personenkreis nun besser geschützt ist.
Aufgrund der Beschlüsse der Bundes- und Landesregierung zur Fortführung des Lockdowns können Beschäftigte, die aufgrund von Vorerkrankungen Infektionsängste haben, weiterhin bis zum 18.04.2021 zu Hause bleiben.
Info Schreiben in Leichter Sprache...
Impfungen in der Büngern-Technik
Nach soeben erfolgter Rückmeldung des Kreises Borken ist die Lieferung der Impfstoffe für die Impfungen in der nächsten Woche bestätigt worden. Ich kann Ihnen die freudige Mitteilung machen, dass die Impfungen wie nachfolgend aufgelistet stattfinden können.
Wie angekündigt wird der mRnA Impfstoff der Firma Moderna geimpft!
Standort Büngern: Montag 22.03.2021
Standort Mussum: Dienstag 23.03.2021
Standtort integra Industrieservice Binnenpass Rhede: Mittwoch 24.03.2021
Standort Borken: Donnerstag 25.03.2021
Bitte sorgen Sie dafür, sofern noch nicht geschehen, dass die erforderlichen Unterlagen (Aufklärungsblatt; Anamnese; Impfeinwilligung) für alle Beschäftigten der Büngern-Technik am Tag der Impfung in den Standorten vorliegen!
Die Beschäftigten, die derzeit nicht zur Werkstatt gehen, können an diesem Tag die normalen Zubringerbusse zur Werkstatt nutzen. Bitte stehen sie am Tag der Impfung in Ihrem Standort an den vereinbarten Haltepunkten. Die Fa. Dankbar wird an den Impftagen alle Haltestellen anfahren!
Beschäftigte, die sich über Angehörige zur Impfung bringen lassen wollen, müssen um 08.00 Uhr in der Werkstatt sein. Sie können dann nach der Impfung ihre Angehörigen anrufen, um sich wieder abholen zu lassen.
Bei Fragen zur Impfung wenden Sie sich bitte an die Gruppenleitungen in den Standorten.
Impfungen in der Büngern-Technik
Die geplanten Impfungen in der Büngern-Technik mussten aufgrund des Stopps für den Einsatz des Impfstoffes des Herstellers AstraZeneca abgesagt werden. Da das Land NRW nun sogenannte mRNA-Impfstoffe aus der Impfmittelreserve für die Impfung in den Werkstätten freigegen hat, ist vom Ministerium heute entschieden worden, dass wir für die Impfungen den Impfstoff der Fa. Moderna (mRNA-Impfstoff) bekommen. Eine Bestellung der neuen Impfstoffe habe ich am vergangenen Montagabend bereits veranlasst. Leider können die Unterlagen für die Impfung mit dem Vektorimpfstoff des Herstellers AstraZeneca nun nicht mehr genutzt werden.
Daher benötigen Beschäftigte und Mitarbeiter für Ihre Impfung in der Werkstatt diese Unterlagen neu:
Aufklärungsblatt (mRNA-Impfstoff)
Einverständniserklärung (mRNA-Impfstoff)
Bitte füllen Sie die Unterlagen vollständig aus und geben diese schnellstmöglich zur Werkstatt.
Wichtig:
- Nur, wenn am Tag der Impfung die vollständigen Unterlagen vorliegen, kann die Impfung durchgeführt werden!
- Ob die Impftermine in Büngern, Borken und Mussum gehalten werden können, hängt von der Anlieferung der Impfstoffe ab. Sobald ich verbindliche Angaben hierzu erhalte, werde ich mich mit den Impfärzten bzgl. der Impftermine abstimmen und Ihnen diese dann schnellstmöglich mitteilen.
Bei Fragen bitte an den Sozialdienst oder die Standortleitung vor Ort wenden!
Stopp der Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca
Aufgrund der heutigen Entscheidung der Bundesregierung zum Stopp der Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca werden die Impftermine in der Büngern-Technik (18.03. in Borken; 22.03 in Büngern; 23.03. in Mussum und 24.03.2021 integra Industrieservice) voraussichtlich nicht stattfinden können.
Sobald nähere Informationen vorliegen, werden wir diese mitteilen!
Informationen des Paul-Ehrlich-Institutes
Aufgrund der Beschlüsse der Bundes- und Landesregierung zur Fortführung des Lockdowns können Beschäftigte, die aufgrund von Vorerkrankungen Infektionsängste haben, weiterhin bis zum 07.03.2021 zu Hause bleiben.
Info-Schreiben in Leichter Sprache...
Aufgrund der Beschlüsse der Bundes- und Landesregierung in der letzten Woche zur Fortführung des Lockdowns ist es auch weiter möglich, dass Beschäftigte, die aufgrund von Vorerkrankungen Infektionsängste haben, bis zum 14.02.2021 zu Hause bleiben.
Beschäftigte, die derzeit sich dazu entschieden hatten bis zum 31.01.2021 zu Hause zu bleiben, jetzt aber wieder zurückkehren wollen, müssen dies ihrer Gruppenleitung oder dem zuständigen Sozialdienst mitteilen, damit eine Wiederanmeldung im Fahrdienst möglich ist.
Zur Klärung ob die Beschäftigten, die derzeit noch zu Hause sind, auch weiter zu Hause bleiben wollen, werden die Gruppenleitungen in dieser Woche noch telefonisch Kontakt aufnehmen!
Auswirkung des Lockdown bis zum 31.01.2021 für die Werkstatt
Wie sich die Verlängerung des Lockdown bis zum 31.01.2021 ab 11.01.2021 für die Werkstatt auswirkt, lesen Sie bitte im Infoschreiben.
Das Info-Schreiben in Schwerer Sprache finden Sie hier...
Schließung der Werkstatt vom 21.12.2020 bis zum 03.01.2021
Die aktuelle Situation in der Büngern-Technik, in der sich leider auch innerhalb der Werkstatt Corona-Infektionen ergeben haben, hat uns dazu bewogen in einer gemeinsamen Entscheidung zwischen Werkstattrat, Mitarbeitervertretung, Standortleitungen, Sozialdienst und Werkstattleitung, den Weihnachtsurlaub schon ab Montag, den 21.12.2020 beginnen zu lassen. Wir wollen damit eine weitere Ausbreitung des Virus in der Werkstatt unterbinden und hoffen auf Ihr Verständnis für diese Entscheidung.
Das Info-Schreiben in Schwerer Sprachefinden Sie hier...
Das Info-Schreiben in Leichter Sprache finden Sie hier...
Schließung des Standorts in Büngern aufgrund der aktuellen Lage.
Hierzu das Informationsschreiben ...
Bitte beachten Sie, dass hiervon aktuell ausschließlich der Standort in Büngern betroffen ist, in allen anderen Standorten läuft der Betrieb weiter!
Informationen zur Corona-Situation in der Büngern-Technik
In den Gruppenrunden am Freitag wurden die Beschäftigten nach Absprache mit unserem Werkstattrat über die derzeitige Corona-Situation in der Büngern-Technik informiert.
Diese Informationen finden Sie hier:
Weiterlesen...
Weitere Öffnung der Werkstatt
Ab dem 15.06. werden zunehmend Beschäftigte in die Werkstatt zurückkehren. Das Prinzip der Freiwilligkeit für Beschäftigte die keiner Risikogruppe zuzuordnen sind, wird aufgehoben und auch die Rückkehr von Beschäftigten aus den Risikogruppen ist nun freiwillig möglich. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte diesem Schreiben, welches heute an alle Beschäftigten, die noch zu Hause sind, verschickt wird. Ebenso wurde das Schutzkonzept der Büngern-Technik angepasst.
Die im Schreiben erwähnte Erkärung zur Rückkehr finden Sie hier.
Frauenbeauftragte der Beschäftigten
wieder zu erreichen.
Auch die Frauen, die jetzt noch zu Hause sind,
können sich melden.
Wegen der Corona Schutzmaßnahmen können aktuell
keine persönlichen Treffen stattfinden.
Die Frauenbeauftragte ist telefonisch unter
02872 9288- 186 oder über die Zentrale 02872 9288-0
zu erreichen.
Teilöffnung der Büngern-Technik ab dem 11.05.2020
Die Büngern-Technik wird aufgrund der Beschlüsse der Behörden zum 11.05.2020 für einen Teil der Beschäftigten wieder öffnen. Welche Personen in die Werkstatt zurückkehren können, kann diesem Schreiben entnommen werden.
Mögliche Teilöffnung der Werkstatt und Fortführung der Schließung der Büngern-Technik über den 03.05.2020 hinaus
Wir hatten Sie über die Fortführung der Schließung der Werkstatt bis zum 03.05.2020 informiert. Derzeit gibt es vorbereitende Überlegungen, dass die Werkstätten in Nordrhein-Westfalen für bestimmte Personengruppen wieder geöffnet werden könnten.
Stand 16.04.2020 - 11 Uhr
Schließung der Werkstatt bis zum 03.05.2020
Die Anordnung zur Schließungen von Einrichtungen wurde
bis zum 03.05.2020 verlängert.
Info- und Sorgen-Telefon
Liebe Beschäftigte, liebe Angehörige,
die Mitarbeiter vom Sozial-Dienst haben eine Idee.
Die Infos gibt es in diesem Schreiben.
Das Schreiben ist in Leichter Sprache.
Einrichtung von Notgruppen in der Büngern-Technik
Laut Erlass des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales in NRW richtet die Büngern-Technik bei Bedarf Notgruppen in den Standorten der Werkstatt ein. Unter welchen Bedingungen diese genutzt werden können, entnehmen Sie bitte den Schreiben.
Schreiben zur Schließung der Werkstatt...
Arbeitgeberbescheinigung Unabkömmlichkeit AN...
Schließung der Werkstatt Büngern-Technik aufgrund einer behördlichen Anordnung zur Eindämmung des Corona Virus
Gestern am späten Abend gegen 21 Uhr erging der Erlass des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales in NRW zur Schließung der Werkstatt im Zeitraum vom 18.03.2020 bis zum 19.04.2020.
In diesem Zeitraum gilt ein Zutrittsverbot für alle Menschen mit Behinderungen der Büngern-Technik zu den Räumen der Werkstatt. Betroffen von dieser Schließung sind alle Standorte und auch die ausgelagerten Arbeitsplätze der Werkstatt.
Teil des Erlasses ist es, in den Standorten eine Notbetreuung aufzubauen, in der die Menschen mit Behinderungen betreut werden, die auf die Tagesstruktur der Werkstatt dringend angewiesen sind oder bei denen die betreuenden Angehörigen in Berufen der „kritischen Infrastruktur" arbeiten (Krankenpflege; Altenpflege; Einrichtungen der Eingliederungshilfe; Feuerwehr etc.).
Heute werden wir im Laufe des Tages die Notwendigkeit für die Betreuung in den Notgruppen prüfen und absprechen.
Weitere Informationen folgen im Laufe des Tages.