Ausgleichsabgabe
Profitieren Sie als Unternehmer von der Ausgleichsabgabe. Ihr soziales Engagement lohnt sich.
Mit uns können Sie rechnen!
Das Sozialgesetzbuch IX schreibt vor, dass Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätze haben, wenigstens 5% davon mit schwerbehinderten oder den schwerbehinderten gleichgestellten Menschen beschäftigen müssen.
Wird dieses nicht erfüllt, muss gestaffelt nach der prozentualen Erfüllung eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/ausgleichsabgabe.
Durch die Vergabe von Aufträgen an die WfbM Büngern-Technik können Sie die Zahlungspflicht der Ausgleichsabgabe ganz oder teilweise erfüllen.
50% der auf unserer Rechnung ausgewiesenen Arbeitsleistung kann auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Beispielrechnung
Rechnungssumme | 20.000,00 € |
Materialkosten | 5.000,00 € |
Arbeitsleistung | 15.000,00 € |
50% anrechenbar auf Ausgleichsabgabe | 7.500,00 € |
Kontaktdaten
Produktionsleitung
Tobias Hinz
Büngern-Technik
Stangenkamp 2
46414 Rhede-Büngern
Telefon: +49 2872 9288-130
Telefax: +49 2872 9288-2230
E-Mail: tobias.hinz@buengern-technik.de