Unser Werkstattrat
Seit 1981 gibt es den Werkstattrat der Büngern-Technik als Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen.
Seine Rechte wurden mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes gestärkt.
Gemeinsam Arbeit gestalten
Die Beschäftigten des Arbeitsbereiches wählen als ihre Interessenvertretung einen Werkstattrat. Dieser wird für 4 Jahre gewählt und genießt in dieser Zeit das Vertrauen der Beschäftigten.
Er ist für die Sorgen und Nöte der Beschaftigten da und arbeitet dabei vertrauensvoll mit Werkstattleitung, Sozialdienstleitung und Gruppenleitung zusammen. Dabei wird er von Mitarbeitern seines Vertrauens begleitet.
Die Anzahl der Mitglieder im Werkstattrat richtet sich danach, wieviel Beschäftigte eine Werkstatt hat. Unser Werkstattrat besteht aus 10 Mitgliedern, die aus den verschiedenen Standorten kommen.
Auf diesem Weg können die Mitglieder den Werkstattalltag in folgenden Bereichen mitgestalten:
- Werkstattordnung
- Lohngestaltung
- Urlaubsplanung
- Fragen der Arbeitszeit
- Planung der Bildungsangebote
- Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
- Fragen der Verpflegung
- Gestaltung von Feiern und Festen
- und vieles mehr.
Unser Werkstattrat ist Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft der Caritas-Werkstatträte in NRW und der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte in NRW.
Sie finden auf den Internetseiten der LAG der Caritas-Werkstatträte NRW und der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW mehr Informationen über die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte.
Kontaktdaten
Werkstattrat der Büngern-Technik
Telefon: +49 2872 9288-0
E-mail: werkstattrat@buengern-technik.de