Unser Werkstattrat
Seit 1981 gibt es den Werkstattrat der Büngern-Technik als Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen.
Seine Rechte wurden mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes gestärkt.
Wir gestalten das Arbeits-Leben in der Werkstatt mit
Die Beschäftigten im Arbeits-Bereich wählen einen Werkstatt-Rat.
Die Wahl ist alle 4 Jahre.
Arbeiten viele Beschäftigte in der Werkstatt.
Dann sind auch mehr Beschäftigte im Werkstatt-Rat.
Bei uns sind 10 Beschäftigte im Werkstatt-Rat.
Eine Vertrauens-Person unterstützt den Werkstatt-Rat.
Der Werkstatt-Rat wählt diese Vertrauens-Person.
Die Vertrauens-Person hilft bei schwierigen Dingen und Problemen.
Die Arbeit als Werkstatt-Rat ist eine wichtige Arbeit.
Der Werkstatt-Rat setzt sich für die Rechte der Beschäftigten ein.
Er vertritt die Interessen der Beschäftigten.
Deshalb spricht er mit den anderen Beschäftigten.
Er hört ihre Probleme und Sorgen.
Dann redet er mit der Werkstatt-Leitung.
Oder den Mitarbeitern vom Sozial-Dienst.
Oder dem Gruppen-Leiter.
Oder der Vertrauens-Person.
Der Werkstatt-Rat arbeitet mit allen gut zusammen.
Der Werkstatt-Rat darf mitwirken.
Mitwirken bedeutet:
Man darf mitarbeiten.
Man darf seine Meinung sagen.
Und man darf Vorschläge machen.
Dieses Recht steht im Gesetz.
Für Caritas-Werkstätten gibt es die Caritas-Werkstätten-Mitwirkungsordnung.
Abgekürzt sagt man: CWMO
Der Werkstatt-Rat wirkt zum Beispiel mit
- bei Arbeits-Zeiten und Pausen-Zeiten
- bei der Urlaubs-Planung
- bei der Weiter-Bildung
- bei der Lohn-Gestaltung
- bei der Arbeits-Sicherheit
- bei der Planung von Festen und Ausflügen
Hierzu trifft sich der Werkstatt-Rat regelmäßig.
Er erhält Informationen von der Werkstatt-Leitung.
Dann redet er über diese Informationen.
Der Werkstatt-Rat bildet sich eine Meinung.
Diese teilt er dann der Werkstatt-Leitung mit.
Unser Werkstatt-Rat trifft sich auch mit anderen Werkstatt-Räten.
Sie tauschen Informationen aus.
Sie treffen sich in Arbeits-Gemeinschaften.
Auf diesen Internet-Seiten gibt es mehr Informationen zu den Arbeits-Gemeinschaften:
LAG der Caritas-Werkstatträte NRW und der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW
Sie haben Fragen an den Werkstatt-Rat.
Dann rufen Sie den Werkstatt-Rat an.
Die Nummer ist:
0 28 72 92 88 - 0
Sie können dem Werkstatt-Rat auch eine E-Mail schreiben.
Die Adresse ist:
werkstattrat@buengern-technik.de