AZAV
Wir sind zugelassener Träger der Arbeitsförderung nach
§178 des Dritten Sozialgesetzbuch und §2 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)

Berufliche Bildung stärkt uns
Wir sehen es als unsere Aufgabe den Menschen mit Behinderung nicht nur im Bereich der beruflichen Bildung sondern auch bei der Stärkung von Individual-, Sozial- und Fachkompetenzen entwicklungsziel-orientiert zu begleiten.
Nach den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit durch die HEGA (Handlungsempfehlung und Geschäftsanweisung) ist seit dem 01.01.2013 aufgrund von gesetzlichen Vorgaben auch die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ergänzend für die Trägerzulassung des Berufsbildungsbereiches in Werkstätten erforderlich.
Das AZAV-Zertifikat ist somit gesetzliche Voraussetzung, um von den Agenturen für Arbeit geförderte Maßnahmen anbieten und durchführen zu können.
Wir haben das Audit zur AZAV-Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen. Eine berufliche Bildung im Eingangsverfahren und Berufbildungsbereich der Werkstatt ist somit entsprechend der gesetzlichen Vorgaben möglich.
Wir sind zugelassener Träger der Arbeitsförderung nach §178 des Dritten Sozialgesetzbuch und §2 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)
Kontaktdaten
Leitung Sozialdienst und Berufsbildungsbereich
Magda Elsinghorst
Büngern-Technik
Stangenkamp 2
46414 Rhede-Büngern
Telefon: +49 2872 9288-140
Telefax: +49 2872 9288-2240
E-mail: magda.elsinghorst@buengern-technik.de